GroßhöfleinBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten zur Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Empfehlung: Keine Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen
- Empfehlung zu sparsamem und ressourcenschonendem Umgang mit Wasser in der Trockenheit
- Empfehlung: Pools nachts befüllen und in Trockenperioden auf Befüllung verzichten
Erlaubt bleibt
- Befüllung über den Standard-Hausanschluss mit Gartenschlauch ist erlaubt; kein Poolkalender und keine zeitlichen Einschränkungen notwendig.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 18. August 2026): „Laut dem WLV ist es jedoch äußerst wichtig, dass die Befüllung der Pools ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung, also mit dem Gartenschlauch erfolgt. Eine Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen kann zu Druckabfällen im Leitungsnetz führen und belastet unnötig die Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: meinbezirk.at, 18. August 2026 · wasserleitungsverband.at, 10. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 10. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Empfehlung: Pools nachts befüllen und in Trockenperioden auf Befüllung verzichten – Empfehlung
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten zur Poolbefüllung – Verbot
- 18. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Empfehlung: Keine Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen – Empfehlung
- Empfehlung zu sparsamem und ressourcenschonendem Umgang mit Wasser in der Trockenheit – Empfehlung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Wasserentnahme
Empfehlung: Keine Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen
Der WLV weist darauf hin, dass Pools ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) befüllt werden sollten. Eine Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen kann zu Druckabfällen im Leitungsnetz führen und belastet die Trinkwasserversorgung unnötig.
Wortlaut der Kundmachung
„Laut dem WLV ist es jedoch äußerst wichtig, dass die Befüllung der Pools ausschließlich über die hauseigene Wasserleitung, also mit dem Gartenschlauch erfolgt. Eine Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen kann zu Druckabfällen im Leitungsnetz führen und belastet unnötig die Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 18. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Keine Einschränkungen: Wasserversorgung im Nordburgenland trotz erhöhtem Verbrauch gesichertmeinbezirk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 18. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:06Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Empfehlung zu sparsamem und ressourcenschonendem Umgang mit Wasser in der Trockenheit
Der technische Geschäftsführer des WLV empfiehlt angesichts der anhaltenden Trockenheit, mit Hausverstand und ressourcenschonend mit Wasser zu wirtschaften. Die Trinkwasserversorgung im Nordburgenland ist laut WLV dennoch gesichert, Einschränkungen sind nicht notwendig.
Wortlaut der Kundmachung
„Einfach ein bisschen mit Hausverstand an die Sache herangehen und ein bisschen ressourcenschonend arbeiten oder wirtschaften, das ist sicher für ganz Österreich zur Zeit bei so einer Trockenheit angebracht“
- Gültigkeit
- seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 18. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Keine Einschränkungen: Wasserversorgung im Nordburgenland trotz erhöhtem Verbrauch gesichertmeinbezirk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 18. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:06Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Empfehlung: Pools nachts befüllen und in Trockenperioden auf Befüllung verzichten
Der Verband empfiehlt, Pools nach Möglichkeit nachts zu befüllen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist, und in Trockenperioden generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen zu verzichten. Freiwillige Empfehlung ohne Verbindlichkeit.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist. In Trockenperioden sollte generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen verzichtet werden.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 18:05
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:04Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Befüllung privater Pools
Verbot der Wasserentnahme über Hydranten zur Poolbefüllung
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland weist darauf hin, dass private Pools ausschließlich über den hauseigenen Anschluss (Gartenschlauch) befüllt werden dürfen. Eine Wasserentnahme über Hydrantengarnituren ist für Privatpersonen unzulässig, da sie zu Druckabfällen im Leitungsnetz führt und die Trinkwasserversorgung gefährdet. Ein Poolkalender oder zeitliche Einschränkungen sind laut Verband derzeit nicht erforderlich.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Befüllung über den Standard-Hausanschluss mit Gartenschlauch ist erlaubt; kein Poolkalender und keine zeitlichen Einschränkungen notwendig.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:04Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)