GroßebersdorfNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Sollten sich die regionalen Grundwasserstände drastisch ändern, veröffentlicht die Gemeinde kurzfristige Einschränkungen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Großebersdorf liegen im September 2026 keine spezifisch verordneten, behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: grossebersdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 19:10 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Großebersdorf liegen im September 2026 keine spezifisch verordneten, behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Großebersdorf liegen im September 2026 keine spezifisch verordneten, behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengrossebersdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Übersichtsseite von www.grossebersdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Gießen Sie Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden, um Verdunstung zu reduzieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Gießen Sie Pflanzen nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden, um Verdunstung zu reduzieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerunggrossebersdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Übersichtsseite von www.grossebersdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Sollten sich die regionalen Grundwasserstände drastisch ändern, veröffentlicht die Gemeinde kurzfristige Einschränkungen
Sollten sich die regionalen Grundwasserstände drastisch ändern, veröffentlicht die Gemeinde kurzfristige Einschränkungen direkt auf der Amtstafel der Website von Großebersdorf.
Wortlaut der Kundmachung
„Sollten sich die regionalen Grundwasserstände drastisch ändern, veröffentlicht die Gemeinde kurzfristige Einschränkungen direkt auf der Amtstafel der Website von Großebersdorf.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:10
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sollten sich die regionalen Grundwasserstände drastisch ändern, veröffentlicht die Gemeinde kurzfristige Einschränkungengrossebersdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Übersichtsseite von www.grossebersdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 11:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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