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Groß-SieghartsNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Dies hat im Spätsommer zu einer verstärkten Algenbildung geführt, weshalb ein Badeverbot für Hunde ausgesprochen wurde
  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Einschränkung im Waldbad: Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der natürliche Zulauf zum Waldbad Groß-Sieg

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dies hat im Spätsommer zu einer verstärkten Algenbildung geführt, weshalb ein Badeverbot für Hunde ausgesprochen wurde.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: siegharts.at · Geprüft 08.09.2026, 19:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Dies hat im Spätsommer zu einer verstärkten Algenbildung geführt, weshalb ein Badeverbot für Hunde ausgesprochen wurde

    Verbot

    Dies hat im Spätsommer zu einer verstärkten Algenbildung geführt, weshalb ein Badeverbot für Hunde ausgesprochen wurde.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dies hat im Spätsommer zu einer verstärkten Algenbildung geführt, weshalb ein Badeverbot für Hunde ausgesprochen wurde.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Stadtgemeinde Groß-Siegharts liegen im September 2026 keine strengen, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für die Bevölkerung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Stadtgemeinde Groß-Siegharts liegen im September 2026 keine strengen, behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Verbote für die Bevölkerung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparensiegharts.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:52Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Allgemeiner Aufruf: Auch wenn die Trinkwasserversorgung im Ort stabil ist, empfehlen die Behörden auf Landes- und Bundesebene in von Trockenheit betroffenen Regionen freiwillige Maßnahmen: den Verzicht auf unnötiges Autowaschen, die Einschränkung von Rasenbewässerungen in den Mittagsstunden und das Vermeiden spontaner Pool-Befüllungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeiner Aufruf: Auch wenn die Trinkwasserversorgung im Ort stabil ist, empfehlen die Behörden auf Landes- und Bundesebene in von Trockenheit betroffenen Regionen freiwillige Maßnahmen: den Verzicht auf unnötiges Autowaschen, die Einschränkung von Rasenbewässerungen in den Mittagsstunden und das Vermeiden spontaner Pool-Befüllungen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung im Waldbad: Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der natürliche Zulauf zum Waldbad Groß-Sieg

    Einschränkung

    Einschränkung im Waldbad: Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der natürliche Zulauf zum Waldbad Groß-Siegharts nahezu versiegt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung im Waldbad: Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der natürliche Zulauf zum Waldbad Groß-Siegharts nahezu versiegt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 03.10.2026, 03:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)