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Groß Sankt FlorianSteiermark

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bei anhaltender Trockenheit gelten in der Steiermark jedoch oft generelle Empfehlungen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und zum Verzicht auf das Befüllen von Pools oder das Rasensprengen aus dem Ortsnetz.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: gross-st-florian.at · Geprüft 08.09.2026, 19:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Bei anhaltender Trockenheit gelten in der Steiermark jedoch oft generelle Empfehlungen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und zum Verzicht auf das Befüllen von Pools oder das Rasensprengen aus dem Ortsnetz.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bei anhaltender Trockenheit gelten in der Steiermark jedoch oft generelle Empfehlungen zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und zum Verzicht auf das Befüllen von Pools oder das Rasensprengen aus dem Ortsnetz.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:54

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllunggross-st-florian.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Übersichtsseite von www.gross-st-florian.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)