GreinbachSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zwar liegt für die Gemeinde Greinbach aktuell keine behördliche, strikte Wassersparverordnung mit expliziten Verboten vor, jedoch gilt die allgemeine dringende Empfehlung der Region und des Landes Steiermark, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:07 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Zwar liegt für die Gemeinde Greinbach aktuell keine behördliche, strikte Wassersparverordnung mit expliziten Verboten vor, jedoch gilt die allgemeine dringende Empfehlung der Region und des Landes Steiermark, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Zwar liegt für die Gemeinde Greinbach aktuell keine behördliche, strikte Wassersparverordnung mit expliziten Verboten vor, jedoch gilt die allgemeine dringende Empfehlung der Region und des Landes Steiermark, den Wasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:07
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:45Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 04:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)