GrazSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Hinweis am Rande: Das Grillverbot auf den Grazer Auwiesen konnte Anfang September dank lokaler Regengüsse wieder aufgeho
- Kein Verbot für Straßenreinigung: Die Stadt reinigt Straßen und Radwege weiterhin mit Wasser
- Für die Stadt Graz gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote zur Wassernutzung, da die generelle Trinkwasserve
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Hinweis am Rande: Das Grillverbot auf den Grazer Auwiesen konnte Anfang September dank lokaler Regengüsse wieder aufgehoben werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kommunikation.steiermark.at · Geprüft 08.09.2026, 19:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Hinweis am Rande: Das Grillverbot auf den Grazer Auwiesen konnte Anfang September dank lokaler Regengüsse wieder aufgeho
Hinweis am Rande: Das Grillverbot auf den Grazer Auwiesen konnte Anfang September dank lokaler Regengüsse wieder aufgehoben werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Hinweis am Rande: Das Grillverbot auf den Grazer Auwiesen konnte Anfang September dank lokaler Regengüsse wieder aufgehoben werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Hinweis am Rande: Das Grillverbot auf den Grazer Auwiesen konnte Anfang September dank lokaler Regengüsse wieder aufgehokommunikation.steiermark.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Kein Verbot für Straßenreinigung: Die Stadt reinigt Straßen und Radwege weiterhin mit Wasser
Kein Verbot für Straßenreinigung: Die Stadt reinigt Straßen und Radwege weiterhin mit Wasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Verbot für Straßenreinigung: Die Stadt reinigt Straßen und Radwege weiterhin mit Wasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kein Verbot für Straßenreinigung: Die Stadt reinigt Straßen und Radwege weiterhin mit Wasserkommunikation.steiermark.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Stadt Graz gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote zur Wassernutzung, da die generelle Trinkwasserve
Für die Stadt Graz gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote zur Wassernutzung, da die generelle Trinkwasserversorgung der Landeshauptstadt trotz der anhaltenden österreichweiten Rekord-Trockenheit und Hitze gesichert bleibt.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Stadt Graz gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote zur Wassernutzung, da die generelle Trinkwasserversorgung der Landeshauptstadt trotz der anhaltenden österreichweiten Rekord-Trockenheit und Hitze gesichert bleibt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Stadt Graz gelten im September 2026 keine behördlichen Verbote zur Wassernutzung, da die generelle Trinkwasservekommunikation.steiermark.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
durch Poolbefüllungen) teilweise Sparappelle ausgeben mussten, setzt Graz primär auf freiwillige Sparmaßnahmen der Bevölkerung und langfristige Infrastrukturinvestitionen.
Wortlaut der Kundmachung
„durch Poolbefüllungen) teilweise Sparappelle ausgeben mussten, setzt Graz primär auf freiwillige Sparmaßnahmen der Bevölkerung und langfristige Infrastrukturinvestitionen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:55
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungkommunikation.steiermark.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 04.10.2026, 05:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)