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GrafenwörthNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth
  • Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Fasangasse Wagram

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 02. September 2026): „Verordnung Badeverbot - Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth (02.09.2026)“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Grafenwörth, 02. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 21. August 2026 – Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Fasangasse Wagram – Verbot
  2. 02. September 2026 – Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth

    Verbot

    Die Marktgemeinde Grafenwörth hat per Verordnung ein Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Hofgarten in Grafenwörth kundgemacht. Details zur Begründung und zum genauen Geltungszeitraum sind der Verordnung auf der Amtstafel zu entnehmen; die verlinkte PDF-Datei konnte der Übersichtsseite nicht eindeutig zugeordnet werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verordnung Badeverbot - Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth (02.09.2026)“

    Gültigkeit
    seit 02. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    02. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • GrafenwörthGrafenwörth · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 02. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:52Übersichtsseite von www.grafenwoerth.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Fasangasse Wagram

    Verbot

    Die Marktgemeinde Grafenwörth hat per Verordnung ein Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Fasangasse im Ortsteil Wagram kundgemacht. Details sind der Verordnung auf der Amtstafel zu entnehmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verordnung Badeverbot - Kleinbadeteichanlage Fasangasse Wagram (21.08.2026)“

    Gültigkeit
    seit 21. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    02. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • GrafenwörthGrafenwörth · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 02. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:52Übersichtsseite von www.grafenwoerth.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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