GrafenwörthNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth
- Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Fasangasse Wagram
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 02. September 2026): „Verordnung Badeverbot - Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth (02.09.2026)“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Grafenwörth, 02. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 21. August 2026 – Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Fasangasse Wagram – Verbot
- 02. September 2026 – Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth
Die Marktgemeinde Grafenwörth hat per Verordnung ein Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Hofgarten in Grafenwörth kundgemacht. Details zur Begründung und zum genauen Geltungszeitraum sind der Verordnung auf der Amtstafel zu entnehmen; die verlinkte PDF-Datei konnte der Übersichtsseite nicht eindeutig zugeordnet werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Verordnung Badeverbot - Kleinbadeteichanlage Hofgarten Grafenwörth (02.09.2026)“
- Gültigkeit
- seit 02. September 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 02. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- GrafenwörthGrafenwörth · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 02. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:52Übersichtsseite von www.grafenwoerth.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Fasangasse Wagram
Die Marktgemeinde Grafenwörth hat per Verordnung ein Badeverbot an der Kleinbadeteichanlage Fasangasse im Ortsteil Wagram kundgemacht. Details sind der Verordnung auf der Amtstafel zu entnehmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Verordnung Badeverbot - Kleinbadeteichanlage Fasangasse Wagram (21.08.2026)“
- Gültigkeit
- seit 21. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 02. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- GrafenwörthGrafenwörth · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 02. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:52Übersichtsseite von www.grafenwoerth.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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