GrafensteinKärnten
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- In der Marktgemeinde Grafenstein liegt für September 2026 aktuell keine behördliche Notverordnung vor, die die Wassernut
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Grafenstein liegt für September 2026 aktuell keine behördliche Notverordnung vor, die die Wassernutzung gesetzlich einschränkt oder verbietet (wie es in einigen anderen von der Trockenheit betroffenen Kärntner Gemeinden der Fall ist).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: grafenstein.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
In der Marktgemeinde Grafenstein liegt für September 2026 aktuell keine behördliche Notverordnung vor, die die Wassernut
In der Marktgemeinde Grafenstein liegt für September 2026 aktuell keine behördliche Notverordnung vor, die die Wassernutzung gesetzlich einschränkt oder verbietet (wie es in einigen anderen von der Trockenheit betroffenen Kärntner Gemeinden der Fall ist).
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Grafenstein liegt für September 2026 aktuell keine behördliche Notverordnung vor, die die Wassernutzung gesetzlich einschränkt oder verbietet (wie es in einigen anderen von der Trockenheit betroffenen Kärntner Gemeinden der Fall ist).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- In der Marktgemeinde Grafenstein liegt für September 2026 aktuell keine behördliche Notverordnung vor, die die Wassernutgrafenstein.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Übersichtsseite von grafenstein.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 03:21. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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