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GrafenschlagNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zu bewusstem Umgang mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 24. August 2026): „Aufgrund der Regenfälle in den vergangenen Wochen hat sich die Trinkwasserversorgung der öffentlichen Gemeindewasserleitung wieder entspannt. Wir ersuchen trotzdem, weiterhin bewusst mit dem Wasserverbrauch umzugehen. Wir bedanken uns für den verständnisvollen Umgang in den letzten Wochen!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: grafenschlag.at, 24. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 22:27 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 24. August 2026 – Appell zu bewusstem Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zu bewusstem Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Grafenschlag teilt mit, dass sich die Trinkwasserversorgung der öffentlichen Gemeindewasserleitung aufgrund der Regenfälle der vergangenen Wochen wieder entspannt hat. Die Bevölkerung wird dennoch ersucht, weiterhin bewusst mit dem Wasserverbrauch umzugehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der Regenfälle in den vergangenen Wochen hat sich die Trinkwasserversorgung der öffentlichen Gemeindewasserleitung wieder entspannt. Wir ersuchen trotzdem, weiterhin bewusst mit dem Wasserverbrauch umzugehen. Wir bedanken uns für den verständnisvollen Umgang in den letzten Wochen!“

    Gültigkeit
    seit 24. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    24. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:27

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Grafenschlag im Waldviertelgrafenschlag.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 24. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:25Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 09:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)