Golling an der ErlaufNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für das normale Trinkwassernetz der Gemeinde gibt es aktuell kein Verbot, jedoch dringende Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: golling-erlauf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für das normale Trinkwassernetz der Gemeinde gibt es aktuell kein Verbot, jedoch dringende Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag.
Wortlaut der Kundmachung
„Für das normale Trinkwassernetz der Gemeinde gibt es aktuell kein Verbot, jedoch dringende Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparengolling-erlauf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:47Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.09.2026, 13:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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