GöriachSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Regionale Engpässe werden von den Wasserversorgern individuell beobachtet, strikte Verbote wie in anderen Teilen Österre
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Regionale Engpässe werden von den Wasserversorgern individuell beobachtet, strikte Verbote wie in anderen Teilen Österreichs oder Bayerns sind hier jedoch vorerst nicht geplant.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: goeriach.at · Geprüft 08.09.2026, 19:53 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Regionale Engpässe werden von den Wasserversorgern individuell beobachtet, strikte Verbote wie in anderen Teilen Österre
Regionale Engpässe werden von den Wasserversorgern individuell beobachtet, strikte Verbote wie in anderen Teilen Österreichs oder Bayerns sind hier jedoch vorerst nicht geplant.
Wortlaut der Kundmachung
„Regionale Engpässe werden von den Wasserversorgern individuell beobachtet, strikte Verbote wie in anderen Teilen Österreichs oder Bayerns sind hier jedoch vorerst nicht geplant.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:53
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Regionale Engpässe werden von den Wasserversorgern individuell beobachtet, strikte Verbote wie in anderen Teilen Österregoeriach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.goeriach.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 20:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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