Gföhl

Niederösterreich

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ausbleibenden Niederschläge bittet die Stadtgemeinde Gföhl.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Das gilt derzeit

Bitte freiwillig sparen

  • Empfehlung zum Verzicht auf das Befüllen von Pools und Planschbecken
  • Empfehlung zum Verzicht auf private Autowäsche mit Trinkwasser

Quelle: Gföhl

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

EmpfehlungStufe 1 – AppellZuletzt geprüft: 20.08.2026, 22:53Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Befüllung privater Pools

    Empfehlung zum Verzicht auf das Befüllen von Pools und Planschbecken

    Gilt aktuell
    Empfehlung

    Auf das (Neu-)Befüllen von Pools oder Planschbecken soll verzichtet werden. Werden dennoch größere Wassermengen aus der öffentlichen Wasserleitung benötigt, ist vorher Kontakt mit dem Wassermeister der Stadtgemeinde Gföhl aufzunehmen.

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 22:52

    Quellen

    • Stadtgemeinde GföhlGföhl · Gemeindemitteilung · abgerufen 20.08.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Empfehlung zum Verzicht auf private Autowäsche mit Trinkwasser

    Gilt aktuell
    Empfehlung

    Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auf private Autowäschen mit Trinkwasser zu verzichten.

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 22:53

    Quellen

    • Stadtgemeinde GföhlGföhl · Gemeindemitteilung · abgerufen 20.08.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 21:21.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".