Gföhl
Niederösterreich
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ausbleibenden Niederschläge bittet die Stadtgemeinde Gföhl.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Das gilt derzeit
Bitte freiwillig sparen
- Empfehlung zum Verzicht auf das Befüllen von Pools und Planschbecken
- Empfehlung zum Verzicht auf private Autowäsche mit Trinkwasser
Quelle: Gföhl
Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.
EmpfehlungStufe 1 – AppellZuletzt geprüft: 20.08.2026, 22:53Kundmachungs-Protokoll (PDF)
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Details zu den aktiven Maßnahmen
Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Empfehlung zum Verzicht auf das Befüllen von Pools und Planschbecken
Gilt aktuellAuf das (Neu-)Befüllen von Pools oder Planschbecken soll verzichtet werden. Werden dennoch größere Wassermengen aus der öffentlichen Wasserleitung benötigt, ist vorher Kontakt mit dem Wassermeister der Stadtgemeinde Gföhl aufzunehmen.
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 22:52
Quellen
- Stadtgemeinde GföhlGföhl · Gemeindemitteilung · abgerufen 20.08.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Empfehlung zum Verzicht auf private Autowäsche mit Trinkwasser
Gilt aktuellDie Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auf private Autowäschen mit Trinkwasser zu verzichten.
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 22:53
Quellen
- Stadtgemeinde GföhlGföhl · Gemeindemitteilung · abgerufen 20.08.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung
Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen
Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.
Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 21:21.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".