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Gerersdorf-SulzGüssing · Burgenland

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Verzicht auf Fahrzeugwäsche
  • Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
  • Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerung

Erlaubt bleibt

  • Bewässerung von Pflanzen bei unbedingter Notwendigkeit nur früh morgens und direkt im Wurzelbereich.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 05. August 2026): „Auch auf Autowäschen sollte derzeit verzichtet werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Gemeinde Gerersdorf-Sulz, 05. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 13:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verzicht auf Fahrzeugwäsche – Freiwilliger Appell
    • Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Verzicht auf Fahrzeugwäsche

    Empfehlung

    Die Gemeinde ersucht, derzeit auf Autowäschen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch auf Autowäschen sollte derzeit verzichtet werden.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:38

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Trinkwasser sparen!Gemeinde Gerersdorf-Sulz · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:56Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde Gerersdorf-Sulz ersucht die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des extrem hohen Wasserverbrauchs, sparsam mit Trinkwasser umzugehen, um eine Einschränkung der Wasserversorgung zu vermeiden.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung von Pflanzen bei unbedingter Notwendigkeit nur früh morgens und direkt im Wurzelbereich.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des derzeit extrem hohen Wasserverbrauchs ersuchen wir Sie sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen, damit es in Zukunft nicht zu einer möglichen Einschränkung in der Wasserversorgung kommt. Bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser bedeutet vor allem einen Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerungen sowohl im privaten Bereich als auch auf Sportplätzen.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:38

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Trinkwasser sparen!Gemeinde Gerersdorf-Sulz · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:56Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerung

    Empfehlung

    Die Gemeinde ersucht, auf Garten- und Rasenbewässerungen im privaten Bereich sowie auf Sportplätzen zu verzichten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung von Pflanzen bei unbedingter Notwendigkeit nur früh morgens und direkt im Wurzelbereich.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser bedeutet vor allem einen Verzicht auf Garten- und Rasenbewässerungen sowohl im privaten Bereich als auch auf Sportplätzen. Bewässerungen von Pflanzen sollen, wenn unbedingt notwendig, nur früh morgens und direkt im Wurzelbereich durchgeführt werden.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 13:38

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Trinkwasser sparen!Gemeinde Gerersdorf-Sulz · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 10:56Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 09.10.2026, 08:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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