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Furth bei GöttweigNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Maßnahme: Es handelt sich um ein unbedingtes Spargebot (kein striktes behördliches Verbot mit Strafandrohung), um die Wa

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Maßnahme: Es handelt sich um ein unbedingtes Spargebot (kein striktes behördliches Verbot mit Strafandrohung), um die Wasserspeicher zu schonen und Engpässe im Herbst zu verhindern.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: furth.at · Geprüft 08.09.2026, 20:17 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Maßnahme: Es handelt sich um ein unbedingtes Spargebot (kein striktes behördliches Verbot mit Strafandrohung), um die Wa

    Verbot

    Maßnahme: Es handelt sich um ein unbedingtes Spargebot (kein striktes behördliches Verbot mit Strafandrohung), um die Wasserspeicher zu schonen und Engpässe im Herbst zu verhindern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Maßnahme: Es handelt sich um ein unbedingtes Spargebot (kein striktes behördliches Verbot mit Strafandrohung), um die Wasserspeicher zu schonen und Engpässe im Herbst zu verhindern.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:17

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Gießen auf das notwendigste Minimum in den kühlen Abend- oder Morgenstunden reduzieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen nicht großflächig sprengen; Gießen auf das notwendigste Minimum in den kühlen Abend- oder Morgenstunden reduzieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:17

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für die Marktgemeinde Furth bei Göttweig gilt im September 2026 ein Dringlichkeitsappell zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Furth bei Göttweig gilt im September 2026 ein Dringlichkeitsappell zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:17

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenfurth.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:20Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 11:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)