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FulpmesTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Abkochgebot für Trinkwasser

Eingeschränkt

  • Für die Marktgemeinde Fulpmes im Stubaital liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung oder

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Kein Abkochgebot: Die Verunreinigung der Schlickerquelle, die im Sommer des Vorjahres (2025) zeitweise ein Abkochen des Trinkwassers im Dorfgebiet erforderlich machte, ist längst vollständig behoben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: fulpmes.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Abkochgebot für Trinkwasser

    Verbot

    Kein Abkochgebot: Die Verunreinigung der Schlickerquelle, die im Sommer des Vorjahres (2025) zeitweise ein Abkochen des Trinkwassers im Dorfgebiet erforderlich machte, ist längst vollständig behoben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Abkochgebot: Die Verunreinigung der Schlickerquelle, die im Sommer des Vorjahres (2025) zeitweise ein Abkochen des Trinkwassers im Dorfgebiet erforderlich machte, ist längst vollständig behoben.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Abkochgebot für Trinkwasserfulpmes.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:02Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Fulpmes im Stubaital liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung oder

    Einschränkung

    Für die Marktgemeinde Fulpmes im Stubaital liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung oder Sperre des Trinkwassers vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Fulpmes im Stubaital liegt im September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung oder Sperre des Trinkwassers vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 15:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)