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FriedbergSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagt
  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen: Das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie das Reinigen von Terrassen mit Trinkwasser sollen unterlassen werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: friedberg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Einschränkungen: Das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie das Reinigen von Terrassen mit Trinkwasser sollen unterlassen werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkungen: Das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie das Reinigen von Terrassen mit Trinkwasser sollen unterlassen werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungfriedberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Übersichtsseite von friedberg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagt

    Verbot

    Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagtfriedberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Übersichtsseite von friedberg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer gilt in Friedberg auch im September 2026 ein dringender Aufruf zum Wassersparen und zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer gilt in Friedberg auch im September 2026 ein dringender Aufruf zum Wassersparen und zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenfriedberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Übersichtsseite von friedberg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Das Autowaschen und das großflächige Bewässern von Rasen- und Gartenflächen aus der städtischen Wasserleitung sind verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Autowaschen und das großflächige Bewässern von Rasen- und Gartenflächen aus der städtischen Wasserleitung sind verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerungfriedberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Übersichtsseite von friedberg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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