FriedbergSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkungen: Das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie das Reinigen von Terrassen mit Trinkwasser sollen unterlassen werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: friedberg.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Einschränkungen: Das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie das Reinigen von Terrassen mit Trinkwasser sollen unterlassen werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkungen: Das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie das Reinigen von Terrassen mit Trinkwasser sollen unterlassen werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungfriedberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Übersichtsseite von friedberg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagt
Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Maßnahmen: Jeder unnötige Wasserverbrauch ist untersagtfriedberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Übersichtsseite von friedberg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer gilt in Friedberg auch im September 2026 ein dringender Aufruf zum Wassersparen und zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer gilt in Friedberg auch im September 2026 ein dringender Aufruf zum Wassersparen und zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenfriedberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Übersichtsseite von friedberg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Das Autowaschen und das großflächige Bewässern von Rasen- und Gartenflächen aus der städtischen Wasserleitung sind verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Autowaschen und das großflächige Bewässern von Rasen- und Gartenflächen aus der städtischen Wasserleitung sind verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungfriedberg.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:25Übersichtsseite von friedberg.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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