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FreinbergOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Obwohl in Freinberg keine Verbote gelten, rufen die Behörden in Oberösterreich wegen der allgemeinen sommerlichen Trocke

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Freinberg gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten Einschränkungen oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: freinberg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:06 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Gemeinde Freinberg gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten Einschränkungen oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Freinberg gibt es im September 2026 keine offiziell verordneten Einschränkungen oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenfreinberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:43Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl in Freinberg keine Verbote gelten, rufen die Behörden in Oberösterreich wegen der allgemeinen sommerlichen Trocke

    Verbot

    Obwohl in Freinberg keine Verbote gelten, rufen die Behörden in Oberösterreich wegen der allgemeinen sommerlichen Trockenperiode dazu auf, grundsätzlich achtsam und verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen (z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl in Freinberg keine Verbote gelten, rufen die Behörden in Oberösterreich wegen der allgemeinen sommerlichen Trockenperiode dazu auf, grundsätzlich achtsam und verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen (z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:06

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)