Frankenburg am HausruckOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Abkochgebot für Trinkwasser nach Rohrbruch an der Hauptwasserleitung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aus aktuellem Anlass wird mitgeteilt, dass aufgrund eines massiven Rohrbruches an der Hauptwasserleitung das Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz derzeit nicht ohne vorheriges Abkochen zum Trinken geeignet ist. Nach 3-minütigem Abkochen kann das Wasser zum Kochen und Trinken verwendet werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck · Geprüft 06.09.2026, 18:06 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Abkochempfehlung (Hygiene)
Abkochgebot für Trinkwasser nach Rohrbruch an der Hauptwasserleitung
Wegen eines massiven Rohrbruchs an der Hauptwasserleitung (Bereich Brunnenstraße/Sigmundsberg) ist das Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz derzeit nur nach mindestens 3-minütigem Abkochen zum Trinken und Kochen geeignet. Es kommt zu Trübungen, bräunlichen Verfärbungen (gelöstes Eisen) und sporadischen Druckschwankungen durch Spülvorgänge. Die Wasserversorgung ist laut Marktgemeinde gesichert.
Wortlaut der Kundmachung
„Aus aktuellem Anlass wird mitgeteilt, dass aufgrund eines massiven Rohrbruches an der Hauptwasserleitung das Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz derzeit nicht ohne vorheriges Abkochen zum Trinken geeignet ist. Nach 3-minütigem Abkochen kann das Wasser zum Kochen und Trinken verwendet werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 18:06
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Rohrbruch an der HauptwasserleitungMarktgemeinde Frankenburg am Hausruck · Social-Media-Kanal · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 18:03Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)