ForchtensteinBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen
Bitte freiwillig
- Empfehlung: In Trockenperioden auf das Befüllen und Nachfüllen privater Pools verzichten
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Sie können Ihren Pool also flexibel befüllen -wichtig ist nur, dass dies über den Standard-Hausanschluss mit dem Gartenschlauch erfolgt. ... Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. ... Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist. In Trockenperioden sollte generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at, 10. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:27 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 10. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Empfehlung: In Trockenperioden auf das Befüllen und Nachfüllen privater Pools verzichten – Empfehlung
- Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Empfehlung: In Trockenperioden auf das Befüllen und Nachfüllen privater Pools verzichten
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland empfiehlt, private Pools nach Möglichkeit nachts zu befüllen und in Trockenperioden generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen zu verzichten. Ein Poolkalender oder zeitliche Einschränkungen sind laut Verband derzeit nicht notwendig; die Befüllung darf flexibel erfolgen, muss aber über den Standard-Hausanschluss (Gartenschlauch) erfolgen.
Wortlaut der Kundmachung
„Sie können Ihren Pool also flexibel befüllen -wichtig ist nur, dass dies über den Standard-Hausanschluss mit dem Gartenschlauch erfolgt. ... Für die Befüllung der Pools ist ausschließlich die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) zu verwenden. ... Die Befüllung sollte nach Möglichkeit nachts erfolgen, wenn der Gesamtverbrauch geringer ist. In Trockenperioden sollte generell auf das Einlassen bzw. Nachfüllen verzichtet werden.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:27
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:26Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot der Wasserentnahme über Hydranten durch Privatpersonen
Die Entnahme von Wasser über Hydrantengarnituren ist für Privatpersonen unzulässig, da sie zu Druckabfällen im Leitungsnetz führt, das Netz unnötig belastet und die Trinkwasserversorgung gefährdet. Pools dürfen nur über die hauseigene Wasserleitung (Gartenschlauch) befüllt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Eine Wasserentnahme über Hydranten Garnituren ist für Privatpersonen unzulässig: Sie führt zu Druckabfällen im Leitungsnetz, belastet das Netz unnötig und gefährdet die Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:27
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasserleitungsverband Nördliches Burgenlandwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:26Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 15:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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