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FontanellaVorarlberg

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der aktuellen Gemeindezeitung ("talschafft", Ausgabe September 2026) sind keine akuten Notverordnungen oder Verbote z

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Fontanella in Vorarlberg liegt für September 2026 keine behördlich verordnete, spezifische Wassersparmaßnahme oder Einschränkung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: fontanella.at · Geprüft 08.09.2026, 19:53 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Gemeinde Fontanella in Vorarlberg liegt für September 2026 keine behördlich verordnete, spezifische Wassersparmaßnahme oder Einschränkung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Fontanella in Vorarlberg liegt für September 2026 keine behördlich verordnete, spezifische Wassersparmaßnahme oder Einschränkung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:53

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenfontanella.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:53Übersichtsseite von www.fontanella.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der aktuellen Gemeindezeitung ("talschafft", Ausgabe September 2026) sind keine akuten Notverordnungen oder Verbote z

    Verbot

    In der aktuellen Gemeindezeitung ("talschafft", Ausgabe September 2026) sind keine akuten Notverordnungen oder Verbote zur Wassernutzung ausgeschrieben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der aktuellen Gemeindezeitung ("talschafft", Ausgabe September 2026) sind keine akuten Notverordnungen oder Verbote zur Wassernutzung ausgeschrieben.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:53

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 02:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)