FieberbrunnTirol
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Aufruf zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da die Grundwasserstände in Tirol aufgrund des niederschlagsarmen Jahres jedoch generell unterdurchschnittlich sind, bittet die Region um einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang im Alltag.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Fieberbrunn · Geprüft 08.09.2026, 12:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Aufruf zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde bittet aufgrund unterdurchschnittlicher Grundwasserstände in Tirol um sparsamen Umgang mit Trinkwasser im Alltag: Gartenbewässerung minimieren (nur abends oder morgens gießen), Poolbefüllungen nach Möglichkeit vermeiden oder schrittweise einfüllen, Verzicht auf Auto- und Flächenwäsche mit Trinkwasser, Waschmaschinen und Geschirrspüler nur vollbeladen einschalten. Keine behördlichen Verbote, keine Einschränkungen der Versorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Da die Grundwasserstände in Tirol aufgrund des niederschlagsarmen Jahres jedoch generell unterdurchschnittlich sind, bittet die Region um einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang im Alltag.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:59
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufruf zum sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit TrinkwasserFieberbrunn · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:59Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.09.2026, 13:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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