Feistritz im RosentalKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Appell an die Bevölkerung: Auch ohne formelles Verbot sind die Bürger in betroffenen Phasen dazu aufgerufen, den Verbrauch aus dem Gemeindenetz auf das Notwendigste zu beschränken (Verzicht auf großflächiges Rasensprengen, Autowaschen und unangekündigte Poolbefüllungen).“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: 5min.at · Geprüft 08.09.2026, 19:48 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Appell an die Bevölkerung: Auch ohne formelles Verbot sind die Bürger in betroffenen Phasen dazu aufgerufen, den Verbrauch aus dem Gemeindenetz auf das Notwendigste zu beschränken (Verzicht auf großflächiges Rasensprengen, Autowaschen und unangekündigte Poolbefüllungen).
Wortlaut der Kundmachung
„Appell an die Bevölkerung: Auch ohne formelles Verbot sind die Bürger in betroffenen Phasen dazu aufgerufen, den Verbrauch aus dem Gemeindenetz auf das Notwendigste zu beschränken (Verzicht auf großflächiges Rasensprengen, Autowaschen und unangekündigte Poolbefüllungen).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllung5min.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:47Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Marktgemeinde Feistritz im Rosental gibt es aktuell (Stand Sommer/Herbst 2026) keine pauschale, gemeindeweite Wassersparverordnung mit strikten Verboten, wie sie in einigen Kärntner Nachbargemeinden (z.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Feistritz im Rosental gibt es aktuell (Stand Sommer/Herbst 2026) keine pauschale, gemeindeweite Wassersparverordnung mit strikten Verboten, wie sie in einigen Kärntner Nachbargemeinden (z.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:48
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparen5min.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:47Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 05:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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