← Suche

EnnsdorfNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Abraten von der Nutzung von Hausbrunnenwasser wegen erhöhter PFAS-Werte

Erlaubt bleibt

  • Das Trinkwasser aus der Ortswasserleitung ist nicht betroffen.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. September 2026): „In den Ortsbereichen Windpassing (Gemeinde Ennsdorf) sowie Pyburg, Alt-Pyburg, Neu-Arthof und Springsfield (Gemeinde St.Pantaleon-Erla) wurden im Zuge von Messungen in Hausbrunnen PFAS-Werte über dem erlaubten Grenzwert festgestellt. ... Von einer Nutzung des Brunnenwassers wird bis zur Klärung der Situation abgeraten. Wichtig: Das Trinkwasser aus der Ortswasserleitung ist davon nicht betroffen!“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ennsdorf.gv.at · Geprüft 07.09.2026, 17:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 03. September 2026 – Abraten von der Nutzung von Hausbrunnenwasser wegen erhöhter PFAS-Werte – Empfehlung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Grundwasser

    Abraten von der Nutzung von Hausbrunnenwasser wegen erhöhter PFAS-Werte

    Empfehlung

    Bei Grundwasseruntersuchungen der OMV nördlich des Tanklagers in Rems wurden in Hausbrunnen in Windpassing (Gemeinde Ennsdorf) PFAS-Werte über dem Grenzwert festgestellt. Von einer Nutzung des Brunnenwassers wird bis zur Klärung der Situation abgeraten. Das Trinkwasser aus der Ortswasserleitung ist nicht betroffen. Betroffene Liegenschaften werden von der OMV schriftlich verständigt; die Gemeinde Ennsdorf, St. Pantaleon-Erla und die BH Amstetten stehen mit der OMV im Austausch.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Das Trinkwasser aus der Ortswasserleitung ist nicht betroffen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In den Ortsbereichen Windpassing (Gemeinde Ennsdorf) sowie Pyburg, Alt-Pyburg, Neu-Arthof und Springsfield (Gemeinde St.Pantaleon-Erla) wurden im Zuge von Messungen in Hausbrunnen PFAS-Werte über dem erlaubten Grenzwert festgestellt. ... Von einer Nutzung des Brunnenwassers wird bis zur Klärung der Situation abgeraten. Wichtig: Das Trinkwasser aus der Ortswasserleitung ist davon nicht betroffen!“

    Gültigkeit
    seit 03. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. September 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:31

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 08:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)