EichgrabenNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Anordnung von Wassersparmaßnahmen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Aussendungen • 04.08.2026 Anordnung - Wassersparmaßnahmen Anordnung Wassersparmaßnahmen 05.08.2026 1 Seite • 212,4 kB“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Eichgraben, 04. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 04. August 2026 – Anordnung von Wassersparmaßnahmen – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Allgemeine Wassereinschränkung
Anordnung von Wassersparmaßnahmen
Auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde Eichgraben ist eine 'Anordnung - Wassersparmaßnahmen' kundgemacht. Der konkrete Inhalt der Anordnung (welche Nutzungen eingeschränkt oder verboten sind) ist im Listentext nicht enthalten; die Maßnahme liegt nur als PDF-Beilage vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Aussendungen • 04.08.2026 Anordnung - Wassersparmaßnahmen Anordnung_Wassersparmaßnahmen_05.08.2026 1 Seite • 212,4 kB“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:55
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- EichgrabenEichgraben · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:30Übersichtsseite von eichgraben.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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