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EichenbergVorarlberg

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Kein Befüllen von Schwimmbecken und Swimmingpools aus der Gemeindewasserleitung
  • Kein Bewässern von Rasenflächen aus der Gemeindewasserleitung
  • Kein Bewässern von Bäumen und Sträuchern aus der Gemeindewasserleitung
  • Kein Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen aus der Gemeindewasserleitung
  • Gezielte zeitweise Netztrennungen von Versorgungszonen

Bitte freiwillig

  • Appell: Wasserverbrauch im Haushalt auf das Notwendigste reduzieren
  • Dringender Sparappell: Trinkwasserverbrauch auf das Nötigste beschränken

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 26. Juni 2026): „Der Aufruf zum Wassersparen ist weiterhin aufrecht und unbedingt zu beachten! Der Wasserverbrauch ist derzeit auf einem extrem hohen Niveau. Die anhaltende Trockenperiode und der hohe Verbrauch führen bereits zu einem Rückgang der Wasserbringung der Brunnen. [...] Deshalb ist es wichtig, bis auf Weiteres nachstehende Wassersparmaßnahmen für den Verbrauch von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu befolgen: KEIN…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: echsenbach.at, 26. Juni 2026 · eichenberg.at · Geprüft 08.09.2026, 11:57 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 26. Juni 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
    • Kein Befüllen von Schwimmbecken und Swimmingpools aus der Gemeindewasserleitung – Einschränkung
    • Kein Bewässern von Rasenflächen aus der Gemeindewasserleitung – Einschränkung
    • Kein Bewässern von Bäumen und Sträuchern aus der Gemeindewasserleitung – Einschränkung
    • Kein Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen aus der Gemeindewasserleitung – Einschränkung
    • Appell: Wasserverbrauch im Haushalt auf das Notwendigste reduzieren – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Kein Befüllen von Schwimmbecken und Swimmingpools aus der Gemeindewasserleitung

    Einschränkung

    Der Bürgermeister der Marktgemeinde Echsenbach ruft wegen anhaltender Trockenheit und extrem hohen Wasserverbrauchs zum Wassersparen auf. Bis auf Weiteres ist das Befüllen von Schwimmbecken und Swimmingpools mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung untersagt ('KEIN Befüllen von Schwimmbecken und Swimmingpools').

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Aufruf zum Wassersparen ist weiterhin aufrecht und unbedingt zu beachten! Der Wasserverbrauch ist derzeit auf einem extrem hohen Niveau. Die anhaltende Trockenperiode und der hohe Verbrauch führen bereits zu einem Rückgang der Wasserbringung der Brunnen. [...] Deshalb ist es wichtig, bis auf Weiteres nachstehende Wassersparmaßnahmen für den Verbrauch von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu befolgen: KEIN Befüllen von Schwimmbecken und Swimmingpools KEIN Bewässern von Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern KEIN Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen“

    Gültigkeit
    seit 26. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Kein Bewässern von Rasenflächen aus der Gemeindewasserleitung

    Einschränkung

    Im Zuge des Wassersparaufrufs der Marktgemeinde Echsenbach ist bis auf Weiteres das Bewässern von Rasenflächen mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung untersagt ('KEIN Bewässern von Rasenflächen').

    Wortlaut der Kundmachung

    „Deshalb ist es wichtig, bis auf Weiteres nachstehende Wassersparmaßnahmen für den Verbrauch von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu befolgen: [...] KEIN Bewässern von Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern“

    Gültigkeit
    seit 26. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Kein Bewässern von Bäumen und Sträuchern aus der Gemeindewasserleitung

    Einschränkung

    Im Zuge des Wassersparaufrufs der Marktgemeinde Echsenbach ist bis auf Weiteres das Bewässern von Bäumen und Sträuchern mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung untersagt ('KEIN Bewässern von [...] Bäumen und Sträuchern').

    Wortlaut der Kundmachung

    „Deshalb ist es wichtig, bis auf Weiteres nachstehende Wassersparmaßnahmen für den Verbrauch von Wasser aus der Gemeindewasserleitung zu befolgen: [...] KEIN Bewässern von Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern“

    Gültigkeit
    seit 26. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Kein Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen aus der Gemeindewasserleitung

    Einschränkung

    Im Zuge des Wassersparaufrufs der Marktgemeinde Echsenbach ist bis auf Weiteres das Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „KEIN Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen“

    Gültigkeit
    seit 26. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell: Wasserverbrauch im Haushalt auf das Notwendigste reduzieren

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Echsenbach ersucht alle Bewohner, den Wasserverbrauch im eigenen Haushalt auf das Notwendigste zu reduzieren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und einen Zusammenbruch der Wasserzufuhr aus der Ortswasserleitung zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte REDUZIEREN Sie den Wasserverbrauch im eigenen Haushalt auf das Notwendigste! Ich ersuche alle Bewohner von Echsenbach den Aufruf unbedingt zu beachten und auch einzuhalten, damit ein Zusammenbruch der Wasserzufuhr aus der Ortswasserleitung vermieden werden kann.“

    Gültigkeit
    seit 26. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Gezielte zeitweise Netztrennungen von Versorgungszonen

    Einschränkung

    Wegen wiederholt festgestelltem massiv erhöhtem Wasserverbrauch im Dorf hat die Gemeinde Eichenberg bereits Versorgungszonen zeitweise vom Wassernetz getrennt. Bei erneuten unklaren Verbrauchsspitzen behält sich die Gemeinde weitere gezielte Trennungen vor, um Lecks oder unerlaubte Großentnahmen einzugrenzen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Weil im Dorf wiederholt ein massiv erhöhter Wasserverbrauch festgestellt wurde, hat die Gemeinde bereits Versorgungszonen zeitweise vom Wassernetz getrennt. Bei erneuten unklaren Verbrauchsspitzen behält sich die Gemeinde vor, weitere Zonen gezielt zu trennen, um Lecks oder unerlaubte Großentnahmen einzugrenzen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:52

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Trinkwasserverbrauch

    Dringender Sparappell: Trinkwasserverbrauch auf das Nötigste beschränken

    Empfehlung

    Die Gemeinde Eichenberg ruft alle Bürgerinnen und Bürger dringend auf, den Trinkwasserverbrauch aus der Ortswasserleitung angesichts stark gesunkener Quellschüttungen und ungewöhnlich hohen Verbrauchs auf ein Minimum zu reduzieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Alle Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgerufen, den Trinkwasserverbrauch aus der Ortswasserleitung auf ein Minimum zu reduzieren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:52

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 15:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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