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Eggendorf im TraunkreisOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind beim Verbrauch von Leitungswasser (sowie für Betreiber privater Brunnenanlag

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind beim Verbrauch von Leitungswasser (sowie für Betreiber privater Brunnenanlagen) strikt zu beachten: Land Oberösterreich“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: land-oberoesterreich.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind beim Verbrauch von Leitungswasser (sowie für Betreiber privater Brunnenanlag

    Einschränkung

    Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind beim Verbrauch von Leitungswasser (sowie für Betreiber privater Brunnenanlagen) strikt zu beachten: Land Oberösterreich

    Wortlaut der Kundmachung

    „Folgende Maßnahmen und Einschränkungen sind beim Verbrauch von Leitungswasser (sowie für Betreiber privater Brunnenanlagen) strikt zu beachten: Land Oberösterreich“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis und den gesamten Bezirk Linz-Land gelten im September 2026 dringende behördliche Aufrufe zum Wassersparen aufgrund anhaltender Trockenheit.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis und den gesamten Bezirk Linz-Land gelten im September 2026 dringende behördliche Aufrufe zum Wassersparen aufgrund anhaltender Trockenheit.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenland-oberoesterreich.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Übersichtsseite von www.land-oberoesterreich.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 15:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)