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EggVorarlberg

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf unnötiges Bewässern von Gärten und Blumenflächen
  • Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
  • Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern und Pools
  • Verzicht auf private Autowäsche
  • Appell zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser (Wassersparaufruf der Marktgemeinde Egg)

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 01. August 2026): „Bitte verzichten Sie derzeit auf: – die Bewässerung von Rasenflächen, – das Befüllen von Schwimmbädern und Pools, – unnötiges Bewässern von Gärten und Blumenflächen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: egg-news.at, 01. August 2026 · egg.at, 11. Juli 2026 · vorarlberg.orf.at, 11. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 11. Juli 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern und Pools – Freiwilliger Appell
    • Verzicht auf private Autowäsche – Freiwilliger Appell
    • Appell zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser (Wassersparaufruf der Marktgemeinde Egg) – Freiwilliger Appell
  2. 01. August 2026 – Appell zum Verzicht auf unnötiges Bewässern von Gärten und Blumenflächen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf unnötiges Bewässern von Gärten und Blumenflächen

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und knapper Wasserreserven bittet die Gemeinde Egg, derzeit auf unnötiges Bewässern von Gärten und Blumenflächen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie derzeit auf: – die Bewässerung von Rasenflächen, – das Befüllen von Schwimmbädern und Pools, – unnötiges Bewässern von Gärten und Blumenflächen.“

    Gültigkeit
    seit 01. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:16

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen

    Empfehlung

    Die Gemeinde bittet, derzeit komplett auf das Bewässern von Rasenflächen zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie derzeit auf: * die Bewässerung von Rasenflächen,“

    Gültigkeit
    seit 11. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:16

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Verzicht auf das Befüllen von Schwimmbädern und Pools

    Empfehlung

    Private Schwimmbecken und Pools sollen derzeit nicht befüllt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „* das Befüllen von Schwimmbädern und Pools,“

    Gültigkeit
    seit 11. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:16

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Verzicht auf private Autowäsche

    Empfehlung

    Auf nicht zwingend notwendige Aktivitäten wie die private Autowäsche soll verzichtet werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Dornbirn und Egg wird die Bevölkerung gebeten, auf unnötige Aktivitäten wie Autowäsche, das Befüllen von Pools oder das Bewässern des Rasens ...“

    Gültigkeit
    seit 11. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:15

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Verzicht auf private Autowäschevorarlberg.orf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 11. Juli 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:15Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser (Wassersparaufruf der Marktgemeinde Egg)

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Egg bittet die Bevölkerung wegen anhaltender Trockenheit und stark belasteter Wasserbehälter (deutlich reduzierter Zulauf aus Schwarzenberg) um Mithilfe und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser. Die Trinkwasserversorgung bleibt grundsätzlich gesichert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Sommer 2026 gelten für die Marktgemeinde Egg in Vorarlberg weiterhin dringende Aufrufe zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser. Da die Wasserbehälter durch die anhaltende Dürreperiode stark belastet sind und auch der Zulauf aus der Nachbargemeinde Schwarzenberg deutlich reduziert ist, bittet die Gemeinde die Bevölkerung um Mithilfe.“

    Gültigkeit
    seit 11. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:15

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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