EchsenbachNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Folgende strengen Verbote und Einschränkungen müssen zwingend eingehalten werden:
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Folgende strengen Verbote und Einschränkungen müssen zwingend eingehalten werden:“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: echsenbach.at · Geprüft 08.09.2026, 20:14 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Folgende strengen Verbote und Einschränkungen müssen zwingend eingehalten werden:
Folgende strengen Verbote und Einschränkungen müssen zwingend eingehalten werden:
Wortlaut der Kundmachung
„Folgende strengen Verbote und Einschränkungen müssen zwingend eingehalten werden:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Folgende strengen Verbote und Einschränkungen müssen zwingend eingehalten werden:echsenbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:58Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Bewässern von Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässern von Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungechsenbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:58Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Fahrzeugwäsche: Das Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen mit Leitungswasser ist verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Fahrzeugwäsche: Das Waschen von Autos und sonstigen Fahrzeugen mit Leitungswasser ist verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäscheechsenbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:58Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Befüllungsverbot: Es ist absolut verboten, Schwimmbecken und Swimmingpools zu befüllen.
Wortlaut der Kundmachung
„Befüllungsverbot: Es ist absolut verboten, Schwimmbecken und Swimmingpools zu befüllen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:14
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungechsenbach.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:58Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 04:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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