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EberndorfKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Eberndorf sowie die umliegenden Regionen im Bezirk Völkermarkt gelten aufgrund der anhaltenden Dürre und historisch niedrigen Grundwasserstände im September 2026 dringende Appelle und restriktive Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: perchtoldsdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für die Marktgemeinde Eberndorf sowie die umliegenden Regionen im Bezirk Völkermarkt gelten aufgrund der anhaltenden Dürre und historisch niedrigen Grundwasserstände im September 2026 dringende Appelle und restriktive Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Eberndorf sowie die umliegenden Regionen im Bezirk Völkermarkt gelten aufgrund der anhaltenden Dürre und historisch niedrigen Grundwasserstände im September 2026 dringende Appelle und restriktive Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenperchtoldsdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllungen untersagt: Das Befüllen von Swimmingpools, Whirlpools oder sonstigen großen Wasserbecken aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist ohne ausdrückliche Absprache mit dem Wasserversorger nicht gestattet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen untersagt: Das Befüllen von Swimmingpools, Whirlpools oder sonstigen großen Wasserbecken aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist ohne ausdrückliche Absprache mit dem Wasserversorger nicht gestattet.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:01

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.09.2026, 06:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)