EberndorfKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Eberndorf sowie die umliegenden Regionen im Bezirk Völkermarkt gelten aufgrund der anhaltenden Dürre und historisch niedrigen Grundwasserstände im September 2026 dringende Appelle und restriktive Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: perchtoldsdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 20:01 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Eberndorf sowie die umliegenden Regionen im Bezirk Völkermarkt gelten aufgrund der anhaltenden Dürre und historisch niedrigen Grundwasserstände im September 2026 dringende Appelle und restriktive Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Eberndorf sowie die umliegenden Regionen im Bezirk Völkermarkt gelten aufgrund der anhaltenden Dürre und historisch niedrigen Grundwasserstände im September 2026 dringende Appelle und restriktive Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenperchtoldsdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen untersagt: Das Befüllen von Swimmingpools, Whirlpools oder sonstigen großen Wasserbecken aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist ohne ausdrückliche Absprache mit dem Wasserversorger nicht gestattet.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen untersagt: Das Befüllen von Swimmingpools, Whirlpools oder sonstigen großen Wasserbecken aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist ohne ausdrückliche Absprache mit dem Wasserversorger nicht gestattet.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:01
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungperchtoldsdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.09.2026, 06:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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