EbenthalNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Eingeschränkt
- Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, gelten für die Bevölkerung aktuell folgende Einschränkungen für die Nutzu
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot/Verzicht auf Bewässerung: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen, privaten Gärten und Grünanlagen ist zu unterlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ebenthal.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Verbot/Verzicht auf Bewässerung: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen, privaten Gärten und Grünanlagen ist zu unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot/Verzicht auf Bewässerung: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen, privaten Gärten und Grünanlagen ist zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungebenthal.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:00Übersichtsseite von ebenthal.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Ebenthal in Kärnten (Zentralraum): Durch das anhaltende Niederschlagsdefizit in Kärnten (teilweise fehlten über 40 % der üblichen Regenmengen) haben zahlreiche Kärntner Gemeinden offizielle Wassersparappelle und Verordnungen erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Ebenthal in Kärnten (Zentralraum): Durch das anhaltende Niederschlagsdefizit in Kärnten (teilweise fehlten über 40 % der üblichen Regenmengen) haben zahlreiche Kärntner Gemeinden offizielle Wassersparappelle und Verordnungen erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenebenthal.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:00Übersichtsseite von ebenthal.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, gelten für die Bevölkerung aktuell folgende Einschränkungen für die Nutzu
Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, gelten für die Bevölkerung aktuell folgende Einschränkungen für die Nutzung von Leitungswasser: Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland
Wortlaut der Kundmachung
„Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, gelten für die Bevölkerung aktuell folgende Einschränkungen für die Nutzung von Leitungswasser: Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, gelten für die Bevölkerung aktuell folgende Einschränkungen für die Nutzuebenthal.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:00Übersichtsseite von ebenthal.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 03:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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