EbenfurthNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeiner Sparappell: Da das erste Halbjahr sowie der Sommer 2026 zu den trockensten Perioden seit Messbeginn gehörten und die Grundwasserstände in weiten Teilen Niederösterreichs sehr niedrig sind, sind die Bürger generell aufgerufen, vermeidbaren Verbrauch (wie großflächiges Rasensprengen oder Autowaschen mit Trinkwasser) zu minimieren.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kontrast.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Allgemeiner Sparappell: Da das erste Halbjahr sowie der Sommer 2026 zu den trockensten Perioden seit Messbeginn gehörten und die Grundwasserstände in weiten Teilen Niederösterreichs sehr niedrig sind, sind die Bürger generell aufgerufen, vermeidbaren Verbrauch (wie großflächiges Rasensprengen oder Autowaschen mit Trinkwasser) zu minimieren.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeiner Sparappell: Da das erste Halbjahr sowie der Sommer 2026 zu den trockensten Perioden seit Messbeginn gehörten und die Grundwasserstände in weiten Teilen Niederösterreichs sehr niedrig sind, sind die Bürger generell aufgerufen, vermeidbaren Verbrauch (wie großflächiges Rasensprengen oder Autowaschen mit Trinkwasser) zu minimieren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungkontrast.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:33Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 02:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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