Dobl-ZwaringSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Reinigung einschränken: Das Waschen von Autos sowie das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen und Terrassen mit Trinkwasser unterlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: dobl-zwaring.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Reinigung einschränken: Das Waschen von Autos sowie das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen und Terrassen mit Trinkwasser unterlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Reinigung einschränken: Das Waschen von Autos sowie das Abspritzen von Einfahrten, Gehwegen und Terrassen mit Trinkwasser unterlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschedobl-zwaring.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:17Übersichtsseite von www.dobl-zwaring.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Dobl-Zwaring liegt aktuell im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparverordnung mit strikten Verboten vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Dobl-Zwaring liegt aktuell im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparverordnung mit strikten Verboten vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparendobl-zwaring.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:17Übersichtsseite von www.dobl-zwaring.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.10.2026, 07:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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