Breitenbach am InnTirol
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Auf der offiziellen Gemeindeplattform von Breitenbach am Inn sind keine akuten Warnungen oder Einschränkungen bezüglich
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkung der Bewässerung von großen Rasenflächen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: breitenbach-inn.gv.at · Geprüft 17.09.2026, 06:33 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung der Bewässerung von großen Rasenflächen.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Bewässerung von großen Rasenflächen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 06:33
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbreitenbach-inn.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:10Übersichtsseite von www.breitenbach-inn.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Auf der offiziellen Gemeindeplattform von Breitenbach am Inn sind keine akuten Warnungen oder Einschränkungen bezüglich
Auf der offiziellen Gemeindeplattform von Breitenbach am Inn sind keine akuten Warnungen oder Einschränkungen bezüglich der Trinkwasserversorgung vermerkt.
Wortlaut der Kundmachung
„Auf der offiziellen Gemeindeplattform von Breitenbach am Inn sind keine akuten Warnungen oder Einschränkungen bezüglich der Trinkwasserversorgung vermerkt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:11
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Auf der offiziellen Gemeindeplattform von Breitenbach am Inn sind keine akuten Warnungen oder Einschränkungen bezüglichbreitenbach-inn.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:10Übersichtsseite von www.breitenbach-inn.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 06.10.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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