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BrandVorarlberg

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung im Haushalt: Auf Vollbäder sollte verzichtet und Duschzeiten kurz gehalten werden ("Jeder Liter zählt")

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkung im Haushalt: Auf Vollbäder sollte verzichtet und Duschzeiten kurz gehalten werden ("Jeder Liter zählt").“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ff-horn.at · Geprüft 08.09.2026, 20:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung im Haushalt: Auf Vollbäder sollte verzichtet und Duschzeiten kurz gehalten werden ("Jeder Liter zählt")

    Einschränkung

    Einschränkung im Haushalt: Auf Vollbäder sollte verzichtet und Duschzeiten kurz gehalten werden ("Jeder Liter zählt").

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung im Haushalt: Auf Vollbäder sollte verzichtet und Duschzeiten kurz gehalten werden ("Jeder Liter zählt").“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:11

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Wassersparmaßnahmen im Kontext von Bränden beziehen sich meistens auf behördliche Aufrufe an die Bevölkerung während extremer Trockenperioden oder akuter Großbrände (wie Waldbrände), um die Löschwasserversorgung der Feuerwehr sicherzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wassersparmaßnahmen im Kontext von Bränden beziehen sich meistens auf behördliche Aufrufe an die Bevölkerung während extremer Trockenperioden oder akuter Großbrände (wie Waldbrände), um die Löschwasserversorgung der Feuerwehr sicherzustellen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:11

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenff-horn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:11Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 11:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)