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BöheimkirchenNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Autowäschen einschränken: Fahrzeuge möglichst nur in professionellen Waschanlagen reinigen oder die Reinigung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: evn.at · Geprüft 08.09.2026, 19:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Einschränkung

    Autowäschen einschränken: Fahrzeuge möglichst nur in professionellen Waschanlagen reinigen oder die Reinigung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Autowäschen einschränken: Fahrzeuge möglichst nur in professionellen Waschanlagen reinigen oder die Reinigung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In der Marktgemeinde Böheimkirchen gibt es im September 2026 keine behördlichen Verbote, sondern dringende Appelle zum freiwilligen Wassersparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Böheimkirchen gibt es im September 2026 keine behördlichen Verbote, sondern dringende Appelle zum freiwilligen Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:59

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenevn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:55Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 09.10.2026, 08:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)