BockfließNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Um die Versorgungssicherheit im Ort weiterhin ohne behördliche Verbote zu sichern, sollten im Alltag folgende allgemeine
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da das Grundwasser in weiten Teilen Niederösterreichs auf einem sehr niedrigen Niveau ist, gilt landesweit ein dringender Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bockfliess.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da das Grundwasser in weiten Teilen Niederösterreichs auf einem sehr niedrigen Niveau ist, gilt landesweit ein dringender Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Da das Grundwasser in weiten Teilen Niederösterreichs auf einem sehr niedrigen Niveau ist, gilt landesweit ein dringender Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbockfliess.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:22Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Rasensprengen sollte komplett eingestellt oder auf das absolute Minimum in den kühlen Abend- oder Morgenstunden reduziert werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Rasensprengen sollte komplett eingestellt oder auf das absolute Minimum in den kühlen Abend- oder Morgenstunden reduziert werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbockfliess.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:23Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Um die Versorgungssicherheit im Ort weiterhin ohne behördliche Verbote zu sichern, sollten im Alltag folgende allgemeine
Um die Versorgungssicherheit im Ort weiterhin ohne behördliche Verbote zu sichern, sollten im Alltag folgende allgemeine Maßnahmen beachtet werden: Bockfließ +2
Wortlaut der Kundmachung
„Um die Versorgungssicherheit im Ort weiterhin ohne behördliche Verbote zu sichern, sollten im Alltag folgende allgemeine Maßnahmen beachtet werden: Bockfließ +2“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Um die Versorgungssicherheit im Ort weiterhin ohne behördliche Verbote zu sichern, sollten im Alltag folgende allgemeinebockfliess.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:23Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 17:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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