Blumau-NeurißhofNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot von Pumpenentnahmen: Die Gemeinde weist generelle gesetzliche Regelungen (nach dem Wasserrechtsgesetz) darauf hin
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Verbot von Pumpenentnahmen: Die Gemeinde weist generelle gesetzliche Regelungen (nach dem Wasserrechtsgesetz) darauf hin, dass ungenehmigte beziehungsweise konsenslose Wasserentnahmen mittels Pumpen aus fließenden Gewässern (insb.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: blumau-neurisshof.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot von Pumpenentnahmen: Die Gemeinde weist generelle gesetzliche Regelungen (nach dem Wasserrechtsgesetz) darauf hin
Verbot von Pumpenentnahmen: Die Gemeinde weist generelle gesetzliche Regelungen (nach dem Wasserrechtsgesetz) darauf hin, dass ungenehmigte beziehungsweise konsenslose Wasserentnahmen mittels Pumpen aus fließenden Gewässern (insb.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Pumpenentnahmen: Die Gemeinde weist generelle gesetzliche Regelungen (nach dem Wasserrechtsgesetz) darauf hin, dass ungenehmigte beziehungsweise konsenslose Wasserentnahmen mittels Pumpen aus fließenden Gewässern (insb.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbot von Pumpenentnahmen: Die Gemeinde weist generelle gesetzliche Regelungen (nach dem Wasserrechtsgesetz) darauf hinblumau-neurisshof.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Übersichtsseite von www.blumau-neurisshof.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
zur Bewässerung) streng verboten sind und hohe Geldstrafen nach sich ziehen können.
Wortlaut der Kundmachung
„zur Bewässerung) streng verboten sind und hohe Geldstrafen nach sich ziehen können.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungblumau-neurisshof.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Übersichtsseite von www.blumau-neurisshof.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Blumau-Neurißhof keine offiziellen, neuen Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Blumau-Neurißhof keine offiziellen, neuen Wassersparmaßnahmen oder akuten Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenblumau-neurisshof.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:23Übersichtsseite von www.blumau-neurisshof.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 12.10.2026, 07:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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