BludenzVorarlberg
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Präventiver Sparappell: bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Dennoch wird die Bevölkerung aufgrund niedriger Grundwasserstände und der anhaltenden Trockenperiode dringend gebeten, Wasser nicht unnötig zu verschwenden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bludenz.at · Geprüft 08.09.2026, 13:21 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Präventiver Sparappell: bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasser
Die Stadt Bludenz bittet die Bevölkerung aufgrund niedriger Grundwasserstände und der anhaltenden Trockenperiode dringend, Wasser nicht unnötig zu verschwenden. Die Trinkwasserversorgung gilt dank der Quellen am Muttersberg und der Furkla grundsätzlich als stabil; es handelt sich um eine freiwillige Bitte ohne behördliche Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Dennoch wird die Bevölkerung aufgrund niedriger Grundwasserstände und der anhaltenden Trockenperiode dringend gebeten, Wasser nicht unnötig zu verschwenden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 13:21
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Präventiver Sparappell: bewusster und sparsamer Umgang mit Trinkwasserbludenz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 13:21Übersichtsseite von www.bludenz.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 11:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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