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BizauVorarlberg

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten gar nicht und Nutzgärten nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden (am besten mit gesammeltem Regenwasser) gegossen werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: presse.vorarlberg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten gar nicht und Nutzgärten nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden (am besten mit gesammeltem Regenwasser) gegossen werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Rasenflächen sollten gar nicht und Nutzgärten nur in den kühlen Morgen- oder Abendstunden (am besten mit gesammeltem Regenwasser) gegossen werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für die Gemeinde Bizau im Bregenzerwald sowie das gesamte Land Vorarlberg gilt im September 2026 aufgrund der anhaltenden Hitze und der historischen Trockenheit des vergangenen Sommers ein dringender Appell zum sorgsamen und bewussten Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Bizau im Bregenzerwald sowie das gesamte Land Vorarlberg gilt im September 2026 aufgrund der anhaltenden Hitze und der historischen Trockenheit des vergangenen Sommers ein dringender Appell zum sorgsamen und bewussten Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenpresse.vorarlberg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:00Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 10:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)