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Berg im AttergauOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Befüllungsverbot für Pools: Das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools, Whirlpools und sonstigen Wasserbecken mit Trinkwasser ist einzustellen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ooewasser.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Befüllungsverbot für Pools: Das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools, Whirlpools und sonstigen Wasserbecken mit Trinkwasser ist einzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Befüllungsverbot für Pools: Das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools, Whirlpools und sonstigen Wasserbecken mit Trinkwasser ist einzustellen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    In Berg im Attergau und dem gesamten Bezirk Vöcklabruck gelten im September 2026 dringende Aufrufe zum Wassersparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Berg im Attergau und dem gesamten Bezirk Vöcklabruck gelten im September 2026 dringende Aufrufe zum Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenooewasser.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:23Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)