BadersdorfBurgenland
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl der zuständige Wasserverband Südliches Burgenland (WVSB) mitteilt, dass die generelle Trinkwasserversorgung gesichert ist, bleibt der allgemeine Aufruf zum schonenden und verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser aufgrund der anhaltenden Trockenheit aufrecht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Badersdorf · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Obwohl der zuständige Wasserverband Südliches Burgenland (WVSB) mitteilt, dass die generelle Trinkwasserversorgung gesichert ist, bleibt der allgemeine Aufruf zum schonenden und verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser aufgrund der anhaltenden Trockenheit aufrecht.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl der zuständige Wasserverband Südliches Burgenland (WVSB) mitteilt, dass die generelle Trinkwasserversorgung gesichert ist, bleibt der allgemeine Aufruf zum schonenden und verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser aufgrund der anhaltenden Trockenheit aufrecht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenBadersdorf · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:27Übersichtsseite von www.badersdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 21:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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