Bad HofgasteinSalzburg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Bad Hofgastein gibt es im September 2026 kein gesetzliches Verbot oder behördlich verordnete, verpflichtende Wassersparmaßnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: badhofgastein.salzburg.at · Geprüft 08.09.2026, 20:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Bad Hofgastein gibt es im September 2026 kein gesetzliches Verbot oder behördlich verordnete, verpflichtende Wassersparmaßnahmen.
Wortlaut der Kundmachung
„In Bad Hofgastein gibt es im September 2026 kein gesetzliches Verbot oder behördlich verordnete, verpflichtende Wassersparmaßnahmen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbadhofgastein.salzburg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:19Übersichtsseite von www.badhofgastein.salzburg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für Privathaushalte und Gäste: Es wird empfohlen, alltägliche Gewohnheiten anzupassen – beispielsweise Wasser beim Einseifen oder Zähneputzen abzudrehen, Rasenflächen nicht unnötig zu sprengen und auf das Befüllen großer privater Pools zu verzichten.
Wortlaut der Kundmachung
„Für Privathaushalte und Gäste: Es wird empfohlen, alltägliche Gewohnheiten anzupassen – beispielsweise Wasser beim Einseifen oder Zähneputzen abzudrehen, Rasenflächen nicht unnötig zu sprengen und auf das Befüllen großer privater Pools zu verzichten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungbadhofgastein.salzburg.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:19Übersichtsseite von www.badhofgastein.salzburg.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 16:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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