Bad GasteinSalzburg
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Allgemeiner Appell zum bewussten Wasserverbrauch (Wassersparen)
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Bad Gastein und im gesamten Gasteinertal gibt es derzeit keine offiziellen behördlichen Verbote oder akuten Notmaßnahmen zur Trinkwasserabschaltung, jedoch wird aufgrund von Trockenheitsperioden und sinkenden Grundwasserständen allgemein zu einem bewussten Umgang aufgerufen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wko.at · Geprüft 08.09.2026, 12:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeiner Appell zum bewussten Wasserverbrauch (Wassersparen)
Aufgrund von Trockenheitsperioden und sinkenden Grundwasserständen wird in Bad Gastein und im Gasteinertal allgemein zu einem bewussten Umgang mit Wasser aufgerufen. Dazu zählen Tipps wie Spararmaturen (Perlatoren), Verzicht auf Rasenbewässerung und Ausschalten des Wasserhahns beim Einseifen oder Zähneputzen.
Wortlaut der Kundmachung
„In Bad Gastein und im gesamten Gasteinertal gibt es derzeit keine offiziellen behördlichen Verbote oder akuten Notmaßnahmen zur Trinkwasserabschaltung, jedoch wird aufgrund von Trockenheitsperioden und sinkenden Grundwasserständen allgemein zu einem bewussten Umgang aufgerufen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:46
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Allgemeiner Appell zum bewussten Wasserverbrauch (Wassersparen)wko.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:46Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 10:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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