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Aschau im ZillertalTirol

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Temporäre Chlorierung des Trinkwassers wegen neuer UV-Desinfektionsanlage

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Nach offiziellen Angaben der Gemeinde bleibt wegen der Installation einer neuen UV-Desinfektionsanlage bis voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober 2026 eine temporäre Chlorierung aktiv. Das Wasser ist weiterhin uneingeschränkt als Trinkwasser nutzbar, kann jedoch zeitweise einen leichten Chlorgeruch oder -geschmack aufweisen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: aschauimzillertal.com · Geprüft 08.09.2026, 12:57 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Trinkwassernutzung

    Temporäre Chlorierung des Trinkwassers wegen neuer UV-Desinfektionsanlage

    Empfehlung

    Die Gemeinde Aschau im Zillertal informiert, dass wegen der Installation einer neuen UV-Desinfektionsanlage bis voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober 2026 eine temporäre Chlorierung aktiv ist. Das Wasser ist weiterhin uneingeschränkt als Trinkwasser nutzbar, kann jedoch zeitweise einen leichten Chlorgeruch oder -geschmack aufweisen. Keine Verhaltensregel, reine Information.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Nach offiziellen Angaben der Gemeinde bleibt wegen der Installation einer neuen UV-Desinfektionsanlage bis voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober 2026 eine temporäre Chlorierung aktiv. Das Wasser ist weiterhin uneingeschränkt als Trinkwasser nutzbar, kann jedoch zeitweise einen leichten Chlorgeruch oder -geschmack aufweisen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:57

    Quellen

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.09.2026, 01:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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