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AflenzSteiermark

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Für die Marktgemeinde Aflenz liegt im September 2026 keine akute, gemeindespezifische Verordnung für behördliche Wassere

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allerdings gilt in der gesamten Steiermark aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der historisch niedrigen Grundwasserstände der dringliche Appell, Trinkwasser maßvoll und sparsam zu nutzen, um Verbrauchsspitzen zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Aflenz · Geprüft 08.09.2026, 18:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Allerdings gilt in der gesamten Steiermark aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der historisch niedrigen Grundwasserstände der dringliche Appell, Trinkwasser maßvoll und sparsam zu nutzen, um Verbrauchsspitzen zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allerdings gilt in der gesamten Steiermark aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der historisch niedrigen Grundwasserstände der dringliche Appell, Trinkwasser maßvoll und sparsam zu nutzen, um Verbrauchsspitzen zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:49

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenAflenz · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:45Übersichtsseite von www.aflenz.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Aflenz liegt im September 2026 keine akute, gemeindespezifische Verordnung für behördliche Wassere

    Einschränkung

    Für die Marktgemeinde Aflenz liegt im September 2026 keine akute, gemeindespezifische Verordnung für behördliche Wassereinschränkungen vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Aflenz liegt im September 2026 keine akute, gemeindespezifische Verordnung für behördliche Wassereinschränkungen vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:49

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 03.10.2026, 03:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)