AdmontSteiermark
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Abspritzen von Einfahrten oder Autowaschen) ist Wasser extrem sparsam einzusetzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: admont.at · Geprüft 08.09.2026, 20:59 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Abspritzen von Einfahrten oder Autowaschen) ist Wasser extrem sparsam einzusetzen.
Wortlaut der Kundmachung
„Abspritzen von Einfahrten oder Autowaschen) ist Wasser extrem sparsam einzusetzen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäscheadmont.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:59Übersichtsseite von www.admont.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Marktgemeinde Admont gelten aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit und des historisch heißen Sommers 2026 dringende Aufrufe und Empfehlungen zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Um Engpässe in der Trinkwasserversorgung nachhaltig zu vermeiden und die Ressourcen für den täglichen Bedarf abzusichern, bittet die Gemeinde alle Haushalte und Betriebe um einen bewussten Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:59
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenadmont.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:59Übersichtsseite von www.admont.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Auf das Bewässern von Rasenflächen und Ziergärten sollte verzichtet werden, sofern es nicht absolut notwendig ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Auf das Bewässern von Rasenflächen und Ziergärten sollte verzichtet werden, sofern es nicht absolut notwendig ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:59
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungadmont.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:59Übersichtsseite von www.admont.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
12 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 00:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
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