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AbsdorfNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Land Niederösterreich angesichts des historisch niedrigen Niederschlagsniveaus i

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Absdorf gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen für die Bevölkerung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: absdorf.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    In der Marktgemeinde Absdorf gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen für die Bevölkerung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Absdorf gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen für die Bevölkerung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenabsdorf.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Land Niederösterreich angesichts des historisch niedrigen Niederschlagsniveaus i

    Verbot

    Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Land Niederösterreich angesichts des historisch niedrigen Niederschlagsniveaus im Osten Österreichs generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl keine Verbote gelten, bittet das Land Niederösterreich angesichts des historisch niedrigen Niederschlagsniveaus im Osten Österreichs generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Freiwillige Maßnahmen wie das Vermeiden von ausgiebiger Rasenbewässerung während der Mittagshitze oder die Nutzung von Regenwasser im Garten helfen, die Speicherstände langfristig abzusichern.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Freiwillige Maßnahmen wie das Vermeiden von ausgiebiger Rasenbewässerung während der Mittagshitze oder die Nutzung von Regenwasser im Garten helfen, die Speicherstände langfristig abzusichern.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 09:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)